(Gehaltsanweisungen für den Polizeikommissar Schiffers. Gehaltsanweisungen für den Feldhüter Diederichs. Gehaltsanweisungen für den Gemeindeboten Jean Deneve. Gehaltsanweisungen für den Gemeindeschreiber H.J. Maaß. Gehaltsanweisungen für den Gemeindeschreiber Jacques Münster. Gehaltsanweisung für den Schreiber Thomas Münster. Ausgabeanweisungen für die Gendarmerie. Ausgabeanweisung: Wein für die Musiker am 14. Juli. Ausgabeanweisungen für Briefbotenlohn bezw. Porto. Ausgabeanweisungen für Büromaterial, Formulare, Gesetzestexte. Ausgabeanweisungen für Heizung des Rathauses. Ausgabeanweisungen: Kerzen für das Rathaus. Ausgabeanweisung für den Schornsteinfeger. Ausgabeanweisung für die Lieferung von Gewichten. Ausgabeanweisung für den Marktveterinär. Ausgabeanweisungen für den Unterhalt von Findelkindern. Quittung über erhaltene Grundsteuer des Bürgers Becker. Notiz: Eupen hat laut Art. 768 27,96 Fr. Grundsteuer zu zahlen. Abgeliefert an den Steuereinnehmer Poswick: 330 Fr. Miete für den Teil des Kapuzinerklosters der durch die Stadtverwaltung benutzt wird. 256,50 Fr. an eingenommenen Polizeistrafen.)
Aanvraaginstructie [ archiefdienst - inventaris - archiefbestanddeel ]:
Staatsarchiv Eupen -
3-138 -
13 -20
Vorige (nr 13 -19)
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Volgende (nr 13 -21)