Sammlung Hetjens, Laurenz Heinrich
Inventar Archivbestand Sammlung Laurenz Heinrich Hetjens (ca. 1980-2000)
- SAMMLUNG HETJENS
- 2, Beglaubigte Kopien von Urkunden und Akten des belgischen Hauptarchivs Brüssel betr. die Töpferei in Raeren aus dem Besitz des Kaplans Schmitz in Raeren. Nr. 1: Die Erzherzöge Albert und Isabella erlassen und bestätigen eine Gewerbe- und Innungsordnung für die Töpfer in Raeren und Umgebung (wortgetreue Abschrift und hochdeutsche Übersetzung). 1619 (17. Juni); Nr. 2: Wortlaut der Statuten für die Raerener Töpferinnung von 1619 (wörtl. Abschrift mit hochdt. Übersetzung); Nr. 3: 1732, 6. September, die Statthalterin der Niederlande, Erzherzogin Maria Elisabeth, belegt alle eingeführten Steingut- und Töpfereiwaren mit einer Steuer, um den Handel mit Raerener Töpfen zu fördern und zu beleben (hochdt. Übersetzung); Nr. 4: 1756, 28. Januar, der Geheime Rat schlägt dem Generalgouverneur der Niederlande, Herzog Karl Alexander von Lothringen, vor, den Raerener Töpfern zu gestatten, die nötige Erde und Steine überall dort zu holen, wo es ihnen geeignet erscheine, und die Grundstückbesitzer entsprechend zu entschädigen (wortgetreue frz. Abschrift mit hochdt. Übersetzung); Nr. 4a: 1756, 13. Februar, Erlaß der Brüsseler Regierung im Namen der Kaiserin Maria Theresia in dem den Raerener Töpfern die Erlaubnis erteilt wird, sich geeignetes Material gegen eine entsprechende Entschädigung der Besitzer nach Belieben zu beschaffen; Nr. 5: 1759, Dezember, der Geheime Rat schlägt dem niederländischen Generalgouverneur, Karl Alexander von Lothringen, vor, eine neue Gewerbe- und Zunftordnung für die Raerener Töpfer zu erlassen; Nr. 6: 1760, 9. Januar, die Brüsseler Regierung erläßt im Namen der Kaiserin Maria Theresia eine neue Gewerbe- und Innungsordnung für die Raerener Töpfer; Nr. 7: Bericht der "Inspektion der Manufakturen, Fabriken" etc. "über die Töpferei in Raeren und Umgebung" aus dem Jahre 1764 (wörtl. franz. Abschrift mit hochdt. Übersetzung); Nr. 8: 1747, 12. Dezember, Beschluß der Bank Walhorn, daß der in der Klosterstraße zu Eupen liegende Backofen wegen Feuergefahr außer Betrieb zu setzen ist, mit dem Zeugnis des Notars Mennicken, daß dieser Beschluß vollzogen worden ist (schlechte Abschrift auf der herausgerissenen Seite eines Rechenhefts; nicht beglaubigt). 1619-1764
Aanvraaginstructie [ archiefdienst - inventaris - archiefbestanddeel ]:
Staatsarchiv Eupen -
5-129 -
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